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AGB

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Heidschi’s Gipfelglück

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und Heidschi’s Gipfelglück

 

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Heidschi’s Gipfelglück und dem Reisenden. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache.
Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Sie stehen für deren Vertragspflicht dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein, wenn Sie eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme von Heidschi’s Gipfelglück zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

 

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist der gesamte Reisepreis innerhalb 14 Tagen zu begleichen. Die Buchung gilt nur dann als bestätigt, wenn die Zahlung ohne weitere Aufforderung bei Heidschi’s Gipfelglück eingegangen ist..
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. ab 14 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und zahlbar. Kurzentschlossene müssen vor Reiseantritt einen Überweisungsnachweis erbringen, sofern Sie nicht vor Ort bar bezahlen. Dies gilt auch für Reiseteilnehmer, die den Restbetrag zwischen dem 14. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.

 

3. Rücktritt durch den Reisenden/Umbuchungen

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert Heidschi’s Gipfelglück den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Heidschi’s Gipfelglück eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung wie folgt pauschaliert:

 

Bei Reisen berechnen wir folgende Rücktrittsgebühren:


– Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
– vom 29. bis 14. Tag: 25 % des Reisepreises
– danach: 50 % des Reisepreises

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Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass Heidschi’s Gipfelglück kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Heidschi’s Gipfelglück ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies Heidschi’s Gipfelglück mitteilt. Heidschi’s Gipfelglück kann jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Kunde mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

4. Rücktritt durch Heidschi’s Gipfelglück

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten, oder nach Antritt der Veranstaltung kündigen bzw. den Reiseverlauf ändern:
Heidschi’s Gipfelglück darf bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende sämtliche an Heidschi’s Gipfelglück bis dahin geleisteten Zahlungen umgehend zurück.
Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Sollten Sie eine Durchführung der Veranstaltung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein völlig neues Angebot dar. Durch Ihr Einverständnis kommt ein neuer Vertrag zustande, zu dessen Bedingungen die Reise durchgeführt wird.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Heidschi’s Gipfelglück feststellt, dass die auf der  Webseite und in der Detailinformation geforderten Voraussetzungen vom Reiseteilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise gefährdet oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer und des Reiseleiters entsteht. Heidschi’s Gipfelglück ist dazu berechtigt, in diesem Falle eine Kündigung bzw. eine Programmänderung auszusprechen.
Das Führerhonorar ist bei Abbruch der Reise in voller Höhe fällig. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Reiseteilnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt auch, wenn der oder die Teilnehmer ein dem Können angemessenes Ersatzprogramm ablehnen.
Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleibt Heidschi’s Gipfelglück vorbehalten. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise durch Heidschi’s Gipfelglück verfahren wir wie oben.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich weiter stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für Heidschi’s Gipfelglück und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Wir verfahren wie oben.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Heidschi’s Gipfelglück nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Heidschi’s Gipfelglück verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungs-änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Heidschis Gipfelglück dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

6. Gewährleistung

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Heidschi’s Gipfelglück innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Heidschi’s Gipfelglück erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Reisende schuldet Heidschi’s Gipfelglück den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

 

7. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Heidschi’s Gipfelglück für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Heidschi’s Gipfelglück für einen dem Reisenden entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Unterkünfte, Busunter-nehmen, etc.) verantwortlich ist.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungs-höchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
Heidschi’s Gipfelglück haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremd-leistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Heidschi’s Gipfelglück sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Heidschi’s Gipfelglück ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

8. Mitwirkungspflicht

Bei Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen Heidschi’s Gipfelglück mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Heidschi’s Gipfelglück geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach § 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Heidschi’s Gipfelglück die Ansprüche schriftlich zurückweist, Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

9. Versicherungen

Wir empfehlen allen Kursteilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. DAV-Mitglieder sind gegen Bergungskosten bis zu Euro 25.000,00 versichert. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

Veranstalter

Heidschi’s Gipfelglück
Wanderleiter in Vogt
Mollen 1 • 88267 Vogt
Telefon +49 7506 – 9515491
Mobil +49 160 – 99448822

 

Leitung

Heiko Rilling • Staatlich gepr. Wanderleiter Südtirol

 

 

Bankverbindung

Kreissparkasse Ravensburg
IBAN DE04 6505 0110 0101 1863 35
BIC SOLADES1RVB
Bei Überweisungen bitte angeben:
• Wanderung • Tourenstart

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